Seelsorgeteam
Pfarrbüros
Randersacker
Beschäftigte im Pfarrbüro
Frau Gudrun Körner
Öffnungszeiten
- Montag, Mittwoch und Donnerstag
- von 9-12 Uhr
Eibelstadt
Erste Kontaktstelle für alle, welche die Pfarrgemeinde in irgendeiner Weise erreichen wollen ist das Pfarrbüro.
Pfarrsekretärin Christiane Dekant
Marktplatz 10
97246 Eibelstadt
Tel. 09303/2223 (Anrufbeantworter, wenn unbesetzt)
Fax: 09303/984238
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Das Büro bearbeitet alle anfallenden Verwaltungs- und Sekretariatsaufgaben: Büro-Organisation Führen der Pfarrbücher Pflege der Pfarrdaten
Kontaktstelle für: alle Anrufe Besucher Rat und Hilfesuchende, Vermittlungen von Gesprächen und Begegnungen
Öffnungszeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag:
- 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Donnerstag:
- 16.00 Uhr - 19.00 Uhr
Pfarrgemeinderat 2018 - 2022
Pfarrgemeinderat Eibelstadt
Der Pfarrgemeinderat dient laut Satzung dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde. Seine Aufgabe ist es, in allen Fragen, die die Pfarrei betreffen, mitzuwirken oder zu beschließen. Bei pastoralen Fragen hat er kein Beschlussrecht, sondern er berät und unterstützt den Pfarrer, die Zustimmung des Pfarrgemeinderats ist jedoch anzustreben.
Dem Pfarrgemeinderat gehören an: Pfarrer Tobias Fuchs
1. Vorsitzender: Manfred Börner
2. Vorsitzender: Manfred Ohlberg
Beisitzer: Kerstin Heinrich, Georg Hures
Schriftführerin: Irene Neis
Die weiteren Mitglieder: Roland Frick, Gabriele Schäffer, Ingrid Schlereth, Michaela Pfeifer, Michaela Waldmann, Marianne Wirth
Jugendvertreter: Marina Hecht (Jugend Sommerhausen) Alicia Markert ( Jugend und Ministranten Eibelstadt) Athina Scheder,(Jugend und Ministranten Eibelstadt) Nico Wiedemann (Jugend und Ministranten Eibelstadt)
Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates (laut Pfarrgemeinderatssatzung)
- Er sollte die ehrenamtliche Mitarbeit in der Pfarrgemeinde fördern.
- Er kann Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung von Gottesdiensten einbringen.
- Er fördert die Arbeit im caritativen und sozialen Bereich.
- Er bereichert das Leben in der Pfarrgemeinde durch die Gestaltung von Feiern und Festen.
- Er weckt und fördert die Verantwortung der Pfarrgemeinde für Familie, Arbeitswelt, Technik und Umwelt.
- Er zeigt Verantwortung für die Probleme in Mission - Entwicklung - Frieden.
- Er informiert die Pfarrgemeinde regelmäßig über die Arbeit des Pfarrgemeinderates und Entwicklungen in der Pfarrei.
- Er schafft die notwendigen Voraussetzungen für die verschiedenen Gruppen in der Pfarrei.
- Er fördert Initiativen der verschiedenen Gruppierungen in der Pfarrei und versucht sie aufeinander abzustimmen.
- Er bedenkt und trifft Maßnahmen zu gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Problemen.
- Er gibt eine Stellungnahme zum Haushaltsplan für die Pfarrei ab.
Kirchenverwaltung 2019 - 2024
Kirchenverwaltung Eibelstadt
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium, das die Pfarrkirchenstiftung St. Nikolaus in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten unter Obhut und Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde allein vertritt. Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde für eine sechsjährige Amtszeit gewählt. Die Größe des Gremiums richtet sich nach der Größe der Gemeinde. In Eibelstadt wurden 6 Mitglieder gewählt. Der Pfarrer ist geborenes Mitglied der Kirchenverwaltung und zugleich deren Vorstand. Der Kirchenpfleger wird durch Wahl der Kirchenverwaltung in das Amt bestellt; seine Aufgabe besteht in der Unterstützung des Vorstandes, insbesondere durch die Erstellung der Haushaltspläne und der Jahresrechnungen.
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung werden in der "Ordnung für kirchliche Stiftungen" (KiStiftO) umschrieben. In der Hauptsache bestehen sie in
- der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens,
- der Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse,
- und in der Erledigung der der Kirchenstiftung sonst zugewiesenen Aufgaben.
Die Kirchenverwaltung hat insbesondere den Haushaltsplan der Kirchenstiftung aufzustellen, zu beraten und zu beschließen sowie die Jahresrechnung zu erstellen und über ihre Anerkennung zu befinden.
- Die sogenannten "ortskirchlichen Bedürfnissen" sind beispielsweise:
- die Ausstattung und der Unterhalt der Kirchen,
- der Aufwand für eine würdige Feier des Gottesdienstes,
- der Aufwand für die Seelsorge,
- die Errichtung und der Unterhalt der den Pfarrgeistlichen, den kirchlichen Mitarbeitern und der Kirchengemeinde dienenden Gebäude,
- die Beschaffung und der Unterhalt der Inneneinrichtung für die Kirchen,
- die Bereitstellung des Sachbedarfes für Gottesdienst und Seelsorge.
Die Mitglieder unserer Kirchenverwaltung:
Tobias Fuchs, Pfarrer
Wolf, Peter Kirchenpfleger
Fuchs, Horst
Gretsch, Harald
Zürn, Joachim
Lörner, Roland
Heinrich, Stefan